Kritisches zur geplanten Ausweitung des Symbole-Gesetzes
Schmiererei der Grauen Wölfe („bozkurt“) in Feldkirch
Ende September kündigte die Regierung eine Verschärfung des Symbole-Gesetzes an. Ein entsprechender Antrag von Innenminister Kickl befindet sich seit 2. Oktober in der vierwöchigen Beobachtungsphase. Derzeit umfasst das Bundesgesetz die Verbote der Symbole des IS und von Al-Quaida (siehe hier ).
Kickl und Co. möchten sie ergänzt sehen, und zwar soll „aufgrund aktueller Entwicklungen im In- und Ausland“ (1) der „Anwendungsbereich auf folgende – den Grundprinzipien eines Rechtsstaats widersprechende – Gruppierungen“ erweitert werden: die „sunnitisch-islamistische“ Muslimbruderschaft, die „rechtsextremen türkisch-nationalistischen“ Grauen Wölfe, die „separatistisch-marxistische“ Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die „palästinensische islamistische“ Hamas, der „militärische Teil“ der Hisbollah, die „kroatische faschistische“ Ustascha sowie ganz generell „Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Organisationen angeführt werden: die Bezeichnung dieser Gruppierungen soll durch Verordnung der Bundesregierung erfolgen“.
Der letzte Halbsatz ist durchaus interessant. „Ernennt“ die Bundesregierung qua Verordnung „terroristische Organisationen“? Das wäre das Ende der Gewaltenteilung wie wir sie kennen, nur so nebenbei erwähnt. Auch die Begründung „aufgrund aktueller Entwicklungen“ lässt Fragen offen. Denn ausnahmslos alle genannten Gruppen sind seit vielen Jahrzehnten aktiv, der Grad ihrer Aktivitäten in Österreich hat auch in jüngster Vergangenheit nicht merklich zugenommen.
Aber egal! Für Otto Normalverbraucher hört sich das wohl mal so schlecht nicht an. Wer mag schon Terror und Extremismus? Doch…
…der Teufel liegt im Detail
Denn es ist keineswegs so, dass alle diese Gruppierungen ein Symbol benutzen würden, dass wie ein eingetragenes Warenzeichen einzig für sie steht und mit einem Gesetz einfach verschwindet. Vielmehr benutzen die meisten eine ganze Menge an Gesten, Grüßen, Floskeln, Parolen, Symbolen, Organisationsnamen, Memes usw…
Man nehme die „Grauen Wölfe“. Deren Hauptströmung, die Partei MHP, benutzt drei Halbmonde als Parteilogo. Häufig ist auch ein Wolf zu sehen oder ein Wolf in einem Halbmond. Dazu kommen die Symbole und Logos der „Türkischen Föderation“, also des Dachverbandes der „Grauen Wölfe“ in Österreich und die der ca. 20 Teilvereine. Alles verbieten? Partei, Föderation und Vereine sind legale Organisationen, in der Türkei wie in der EU. Kann man die Symbole legaler Organisationen kriminalisieren? Wohl kaum. Soll man Bilder von grauen Wölfen verbieten? Und dann wäre noch der Wolfsgruß, der auch dem Handzeichen des „Schweigefuchs“ entspricht. Ihn zu verbieten träfe die MHP-Strömung zweifellos. Nicht aber z. B. die Abspaltung der BBP, deren Moschee am Wiener Antonsplatz bei der Moschee-Schließungs-Farce im Juni eine Rolle spielte. Das von ihr verwendete Handzeichen, der Tauhid-Finger, würde legal bleiben.
Dann gibt es die PKK, die bereits verboten ist. Und zwar nicht nur deren militärischer Arm, sondern die gesamte Partei. Gerade das Verbot hat die Symbolwelt der einzelnen mit ihr sympathisierenden Strömungen und Gruppen ausufern lassen. In Deutschland sind dutzende angebliche PKK-Symbole verboten, ebenso die Symbole der syrischen KurdInnen. Häufig werden diese Fahnen aber auch von der demokratischen kurdischen und/oder linken Opposition verwendet. Diese weiter zu kriminalisieren wäre ausgesprochen unklug, es sei denn man möchte den Grauen Wölfen oder Herrn Erdoğan einen großen Gefallen tun (es wäre nicht das erste Geschenk, welches dieser von der österreichischen Regierung erhalten würden).
Mit Herrn Erdoğan wären wir beim nächsten Problemfeld, den Symbolen der Muslimbruderschaft. Eines davon, den 4-Finger-Gruß, auch „R4abia“-Zeichen, hat sich dieser zu eigen gemacht, und mit ihm Teile seine Anhängerschaft. Entstanden ist es erst vor wenigen Jahren in der Protestbewegung gegen die Militärdiktatur in Ägypten. Verwendet wird es nicht nur von den Muslimbrüdern, sondern auch von anderen Oppositionellen. Die Muslimbrüder sind auch nicht so ein homogener Block, wie es sich der kleine Herbert vielleicht vorstellen mag. Aus der seit den 1920ern bestehenden Strömung des politischen Islam sind recht unterschiedliche Gruppen hervorgegangen: Die terroristische Hamas (Flagge: die Schahada auf grünem Hintergrund/Emblem: Felsendom mit gekreuzten Schwertern, Karte Israels und palästinensischen Fahnen) ebenso wie die demokratische Ennhada-Partei (Symbol: blaue Taube mit rotem (!) Stern) in Tunesien. Was will man verbieten? Man darf gespannt sein.
Dann wären noch die „Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Organisationen angeführt werden“ und die die Regierung dann „bezeichnet“. Wahrscheinlich ist hier die so genannte „EU-Terrorliste“ gemeint. Wen hätten wir denn da… da wären bereits erwähnte Gruppen wie die PKK, die Hamas und der militärische Arm der Hisbollah. Dazu kämen noch gut 15 weitere: etwa Babbar Khalsa, eine militante Sikh-Gruppe aus Indien, die „Befreiungstiger“ von Sri Lanka, der „Leuchtende Pfad“ aus Peru oder die Kommunistische Partei der Philippinen. Alles Organisationen, die Freiheit und Demokratie in Österreich jeden Tag bedrohen. Oder eigentlich nicht. Sie spielen hier nicht die geringste Rolle.
Da wirds also bald noch jede Menge verbotener Symbole zu lernen geben für Österreichs PolizistInnen. Es sei denn, die Regierung stoppt den Unfug und beginnt statt dessen mit Sozial-, Bildungs- und Integrationspolitik… das würde uns nachhaltig vor Extremismus bewahren (und vor solchen Regierungen). Man könnte auch manche bereits bestehende Gesetze, etwa gegen Verhetzung, anwenden. Aber nein: Es geht nicht um sinnvolle Strategien, sondern um billige Schlagzeilen und das Jubelgeschrei des Boulevards.
Apropos: Nicht verboten werden sollen die Zeichen der rechtsextremen Identitären sowie die der serbischen Ultra-Nationalisten. Sicherlich nur ein Zufall, dass beide der FPÖ nahe stehen.
(1) Dieses und folgende Zitate aus Kickl, „Vortrag an den Ministerrat“, vom 2. Oktober 2018