Am 17. Dezember 2016 veröffentlichte die Landespolizeidirektion Oberösterreich eine Presseaussendung bezüglich eines Vorfalles, der sich am 8. Dezember in Wels ereignet haben soll:
„Sexueller Übergriff durch einen Taxilenker. In den frühen Morgenstunden des 8. Dezember 2016 kam es in Wels zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau. Auf einem Parkplatz in der Nähe ihres Wohnhauses wurde der Taxilenker zudringlich. Die Frau wehrte sich und stieß den Mann von sich. Das Opfer, das laut eigenen Angaben alkoholisiert war, konnte sich jedoch nicht weiter zu Wehr setzen. Der Taxilenker nützte offensichtlich den Zustand der Frau sowie ihre Wehrlosigkeit aus. Es kam zu sexuellen Handlungen. (…) Aufgrund umfangreicher Erhebungen der Polizei Wels konnte der Beschuldigte ausgeforscht und festgenommen werden. Er wurde nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Wels in die Justizanstalt Wels eingeliefert.“
Nationalität oder Migrationshintergrund des mutmaßlichen Täters wurden nicht erwähnt. Auch das Wort Vergewaltigung kam nicht vor. Beides brachte die Stadt Wels in einer Meldung, die Wort für Wort ident auch von der FPÖ Wels übernommen wurde, ins Spiel:
„Schockiert zeigt sich der Welser Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß über Medienberichte, denen zufolge sich ein Taxilenker am 8. Dezember in Wels an einer Kundin vergangen haben soll. Laut Polizei konnte der verdächtigte türkische Taxifahrer ausgeforscht und in Untersuchungshaft genommen werden. „Wenn die Vorwürfe des mutmaßlichen Opfers stimmen, und es tatsächlich zu einer Vergewaltigung im Taxi gekommen ist, muss das Gesetz mit voller Härte gegen den Beschuldigten angewandt werden. (…)“ Da es sich laut Medienberichten um einen türkischen Taxilenker handelt, wird von Vizebürgermeister Kroiß bei einer Verurteilung die sofortige Abschiebung des Täters gefordert.“
Erwähnenswert ist hier auch, dass die Politik gleich der Justiz zu diktieren versucht, wie sie sich in dem Fall zu verhalten hat. Von Gewaltentrennung hat Vizebürgermeister Kroiß (FPÖ) offenbar noch nichts gehört. Jedenfalls lief eine Lawine an Vorverurteilungen an.
„Taxilenker belästigte wehrlose Welserin sexuell. Ausgeforscht und festgenommen wurde ein Taxilenker, der am 8. Dezember eine junge Frau auf der Heimfahrt vergewaltigt hat.“ (OÖN, 17. 12. 2016) und „Der türkische Taxilenker soll den Zustand der Frau ausgenützt haben.“ (OÖN, 19. 12. 2016)
„Welser Taxi-Vergewaltigung: Es war ein Türke!“ schrieb der „Wochenblick“ am gleichen Tag und phantasierte: „Bereits am 8. Dezember kam es in Wels zu einer Vergewaltigung durch einen Taxifahrer. Langsam sickert durch, dass es sich beim mutmaßlichen Täter um einen Türken handeln soll. Manche Medien verschweigen aus Rücksicht auf die international angespannten Beziehungen mit der Türkei diese Information.“
„21-Jährige in Taxi vergewaltigt: Lenker in U-Haft (…) Sex-Attacke in Taxi: Im oberösterreichischen Wels ist es zu einem Übergriff auf eine 21-Jährige gekommen. Der Taxilenker türkischer Abstammung soll sich an der jungen Frau vergangen haben.“ (Krone, 17. 12. 2016)
Gemeinsam hatten fast alle Berichte:
1. Der Verdacht wurde als Tatsacheninformation behandelt
2. Die von der Polizei nicht näher definierten „sexuellen Handlungen“ wurden als „Vergewaltigung“ bezeichnet
3. Der mutmaßliche Täter wurde zum „Türken“ – obschon er die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
In den „sozialen Medien“ sorgten diese Informationen für den leider zu erwartenden Aufruhr. Und da sprechen wir nicht nur vom blau-braunen Sumpfgebiet. Schauen wir mal zur ÖVP. Dort postete Vizebürgermeister Lehner: „Die Situation (…) hat mit der Vergewaltigung einen traurigen Höhepunkt erreicht.“ Der ehemalige Welser ÖVP-Fraktionsobmann Carl-Georg Holter kommentierte den Beitrag: „Und schon wieder ein Türke. Schickt alle heim, dann muss sich unser Aussenminister auch nicht von diesem Gesindel beschimpfen lassen!“. (Beiträge vom 17. 12. Sie sind bis heute, 22. 12. 2016, unverändert)
Am 21. 12. schließlich ein weiterer Artikel in den OÖN: „Nach Sex-Übergriff: Krisengipfel für Taxiunternehmer“ schlagzeilte man. Und dann wird es interessant. Denn gleich der nächste Satz widerspricht der „Sex-Übergriff“-Headline: „Weil kein Tatverdacht besteht, wurde verdächtiger Lenker aus Untersuchungshaft entlassen.“
Oha. Wie geht es weiter?
„Der mutmaßliche Täter wurde zu Wochenbeginn aus der U-Haft entlassen: „Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Vergewaltigung oder sonstige Straftaten. Auch ein sexueller Missbrauch liegt nach unseren Erkenntnissen nicht vor“, begründet Christian Hubmer von der Welser Staatsanwaltschaft. Details zu dem Vorfall wollte er nicht preisgeben.“
Jetzt muss ich mal einwerfen: Das heißt jetzt nicht, dass es zu keinen strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen sei. Es kam ja in der Vergangenheit auch vor, dass sexuelle Übergriffe von Behörden verharmlost wurden. Dennoch müssen wir uns hier vorerst mal auf die Staatsanwaltschaft und die Polizei verlassen, laut denen es eben momentan keinen „ausreichenden Tatverdacht“ oder sonstige „Erkenntnisse“ gibt. Das ist schlicht und ergreifend der Stand der Ermittlungen.
Und jetzt raten Sie mal, wie viele der Schaumschläger aus Politik und Medien bis jetzt den Anstand hatten, ihre Behauptungen zurückzunehmen, vielleicht sogar mit einem Ausdruck des Bedauerns?